Kosten und Verordnung für Logopädie
Als Logopädin bin ich Heilmittelerbringerin und arbeite mit den Krankenkassen zusammen. Für eine Behandlung ist daher immer eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Gesetzlich Versicherte
Die logopädische Therapie ist ein Heilmittel und wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (z. B. vom Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden).
Ab dem 18. Lebensjahr fällt eine gesetzliche Zuzahlung an (10 % der Behandlungskosten + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung).
Privat Versicherte
Die Behandlung erfolgt ebenfalls auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenübersicht für Logopäden (GebüTh).
Bitte klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Honorar für Reflexintegration
Reflexintegration ist eine individuelle Privatleistung und daher sind die Kosten selbst zu tragen. Für ein persönliches Beratungsgespräch nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. Wir besprechen telefonisch unverbindlich, ob das Training in Frage kommt und Sie können all Ihre Fragen stellen.
Aktuell biete ich Reflexintegration nur für Kinder an.
