Häufige Fragen

und Antworten

 

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die Logopädie?

Ja, für die logopädische Therapie ist immer eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese erhalten Sie z. B. von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Zahnarzt. Privatpatient:innen benötigen ebenfalls eine Verordnung und klären individuell mit ihrer Krankenkasse, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

 

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Bei ärztlicher Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der logopädischen Therapie.

  • Erwachsene leisten dabei einen Eigenanteil: 10 % der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 € pro Rezept. Patient:innen, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts – sie müssen lediglich den entsprechenden Befreiungsnachweis vorlegen.
  • Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

 

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten – abhängig von der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Bedarf.

 

Wie viele Sitzungen sind nötig?

Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach dem Störungsbild, den individuellen Fortschritten und der ärztlichen Verordnung. Nach Ablauf einer Verordnung kann Ihr behandelnder Arzt bei Bedarf eine Folgeverordnung ausstellen.

 

Welche Störungsbilder werden behandelt?

In meiner Praxis werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit verschiedenen Störungsbildern behandelt –  z. B. Sprach- und Sprechstörungen, Stimmstörungen, Schluckstörungen, myofunktionelle Störungen sowie neurologische Erkrankungen.

 

Kann die Therapie auch zu Hause stattfinden?

Ja, wenn der Arzt oder die Ärztin einen Hausbesuch verordnet, kann die Therapie auch bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung (z. B. Pflegeheim) durchgeführt werden.

 

Wie vereinbare ich einen Termin?

Am einfachsten erreichen Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Wenn ich während einer Therapiesitzung nicht ans Telefon gehen kann, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht – ich rufe Sie so bald wie möglich zurück.

 

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung (Rezept) sowie, falls vorhanden, relevante Vorbefunde oder Arztberichte mit. Für Kinder kann es auch hilfreich sein, ein Lieblingsspielzeug oder vertraute Dinge dabeizuhaben.

 

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